Liebe Patientinnen und Patienten,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Kosten für die Meningokokken B-Impfung von der jeweiligen Versicherungen bis zum 4. Lebensjahr übernommen werden. Das bedeutet, dass die Impfung in diesem Zeitraum für Kinder kostenfrei ist.
Ab dem 5. Lebensjahr ändert sich die Regelung: Die Kostenübernahme erfolgt nur noch, wenn Ihr Kind bereits im Alter von 4 Jahren die erste Impfung erhalten hat und nun die zweite Impfung im Alter von 5 Jahren benötigt wird. In diesem Fall übernimmt die jeweilige Versicherungen die Kosten für die zweite Impfung.
Wenn Ihr Kind jedoch bereits 5 Jahre alt seid, übernimmt die jeweilige Versicherungen die Kosten für die Impfung nicht mehr. In diesem Fall müssen die Kosten selbst getragen werden.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben oder eine Impfung für Ihr Kind planen. Wir beraten Sie gern und helfen bei der Organisation der Impfungen.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
Ihr Praxisteam Salik
Außerhalb der üblichen Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst im Adcom Center, Bahnhofstr. 11a in Nürnberg. Die Sprechzeiten dort sind:
Mittw. 14-22 Uhr, Freitag 19-22 Uhr, Sa, So und Feiertags 8-22 Uhr
oder wählen Sie die bundesweite Tel-Nr: 116 117
In lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie bitte die Tel-Nr: 112
Liebe Eltern,
Kinder bemerken eine Sehstörung nicht selbst, denn sie sind es gewohnt die Welt mit ihren Augen zu sehen.
Werden Sehstörungen nicht in den ersten Lebensjahren erkannt und behandelt entwickelt sich eine bleibende Sehschwäche (Amblyopie). Alle Kinder sollten mit 1 Jahr, mit 2 Jahren und mit 3 Jahren untersucht werden. Hierbei werden ohne Medikamentöse Vorbereitung die Refraktionsfehler, die eine Schwachsichtigkeit hervorrufen können, die Symmetrie der Hornhautreflexe, der Pupillendurchmesser und die Pupillendistanz gemessen. Auffällige Ergebnisse werden zum Augenarzt zur weiteren Abklärungen überwiesen
Ambylobiescreening: 25,00 €
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Termin!
Bezahlung in bar gegen Quittung.
Viele Krankenkassen können individuelle Sonderleistungen übernehmen, bzw. bezuschussen, Sprechen Sie doch einfach Ihren Sachbearbeiter an oder/und reichen Sie die Quittung mit Bitte um Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Die Vorlage einer gültigen elektronischen
Gesundheitskarte ist Voraussetzung für die Behandlung.
Bei Nichtvorlage wird ein Pfandbetrag
von 30 Euro erhoben.
Ihr Praxisteam Salik
Kostenlose Testung über
Diabetes Typ 1
Liebe Eltern,
möchten Sie wissen ob Ihr Kind (von 2 bis 5 Jahre) Diabetes Typ 1 hat oder dies jemals bekommen wird?
Diese Testung ist kostenlos!!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Praxisteam, wir Beraten Sie gerne!
Ihr Praxisteam Salik