Bei fehlender Versicherungskarte 30 Euro Pfand, Ab 01.08.2016
Die Vorlage einer gültigen elektronischen
Gesundheitskarte ist Voraussetzung für die Behandlung.
Bei Nichtvorlage wird ein Pfandbetrag
von 30 Euro erhoben.
Ihr Praxisteam Salik
Die Vorlage einer gültigen elektronischen
Gesundheitskarte ist Voraussetzung für die Behandlung.
Bei Nichtvorlage wird ein Pfandbetrag
von 30 Euro erhoben.
Ihr Praxisteam Salik