Aktuelles

Bei fehlender Versicherungskarte 30 Euro Pfand, Ab 01.08.2016

Die Vorlage einer gültigen elektronischen

Gesundheitskarte ist Voraussetzung für die Behandlung.

Bei Nichtvorlage wird ein Pfandbetrag

von 30 Euro erhoben.

  Ihr Praxisteam Salik

Schreibe einen Kommentar